Das Europäische Parlament beschreibt die „erste Regulierung der künstlichen Intelligenz“

Ausriss – KI-Gesetz: erste Regulierung der künstlichen Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU wird durch das KI-Gesetz geregelt, das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. […]
Die neuen Vorschriften legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem Risiko, das von dem KI-System ausgeht, richten. Obwohl viele KI-Systeme ein minimales Risiko darstellen, müssen sie bewertet werden. […]
KI-Systeme stellen ein unannehmbares Risiko dar, wenn sie als Bedrohung für Menschen gelten. Diese KI-Systeme werden verboten. Sie umfassen:
kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmten gefährdeten Gruppen, zum Beispiel sprachgesteuertes Spielzeug, das gefährliches Verhalten bei Kindern fördert;
Soziales Scoring: Klassifizierung von Menschen auf der Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status und persönlichen Merkmalen; biometrische Identifizierung und Kategorisierung natürlicher Personen; biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen, zum Beispiel Gesichtserkennung.
Einige Ausnahmen können für Strafverfolgungszwecke zugelassen werden. Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme werden in einer begrenzten Anzahl schwerwiegender Fälle zulässig sein. System zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung, bei denen die Identifizierung erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt, können zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur nach gerichtlicher Genehmigung zulässig sein. […]

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