17. April 2014
Bei Zalando werden Scannerdaten der Lagerarbeiter intensiv ausgewertet. Der Landesdatenschützer prüft nun, ob das Verfahren zulässig ist.
Tipp des Datenschutzbeauftragten
Mit technischen Verfahren sind Arbeitgeber oder Manager oft in der Lage Verhaltens- oder Leistungskontrollen von Arbeitnehmern durchzuführen. Wie in vielen Fällen ist hierbei besonders die Angemessenheit der Maßnahme wichtig. Vgl. Artikel Arbeitnehmerdatenschutz im Wiki des Bundes-Datenschutzbeauftragten
Reblog von: Landesdatenschützer werden wegen Zalando aktiv
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